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Termine

News und Termine

21.01.2011

Neuerungen bei den wohnungswirtschaftlichen Programmen zum 01. März 2011

Förderung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen startet wieder

Die KfW Bankengruppe fördert ab dem 01. März 2011 neben umfassenden Sanierungen auch wieder einzelne hochenergieeffiziente Sanierungsmaßnahmen, die der Energiebilanz eine Wohngebäudes zugute kommen.

Bauherren haben zukünftig wieder die Wahl zwischen einem zinsgünstigen Kredit oder einem Zuschuss.

Die zugehörigen Programme der KfW Bankengruppe sind:

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)

und

Energieeffizient Sanieren - Kredit- Einzelmaßnahmen (152).

03.09.2010

KfW Programm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung

Zum 31.08.2010 ist die Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" eingestellt worden.
Anträge für Einzelmaßnahmen können noch bis einschließlich zum 30.11.2010 bei der KfW für die Maßnahmen gestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31.08.2010 (Rechnungsdatum) gestellt wurde.

Die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung wird weiterhin angeboten und ab dem 01.09.2010 eigenständig im Programm "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" (Programm-Nr.: 431) fortgeführt.

01.09.2010

KfW Programm Energieeffizient Sanieren - Zuschuss und Kredit

Seit dem 01.09.2010 werden keine Einzelmaßnahmen mehr gefördert. Das Förderangebot der KfW-Effizienzhäuser bleibt in beiden Varianten (Kredit/Zuschuss) unverändert bestehen.
Die bislang förderfähigen Einzelmaßnahmen werden im Programm "Wohnraum Modernisieren" mit einem zinsgünstigen Darlehen gefördert.

12.07.2010

Marktanreizprogramm des Bundes zur Förderung erneuerbarer Energien

Neue Richtlinie tritt in Kraft
Der Programmstop vom 03.05.2010 wird aufgehoben und vor dem Programmstop gestellte und noch nicht bewilligte Anträge werden bewilligt. Die Förderung wird nach den bisherigen Förderkonditionen (Richtlinie vom 17.01.2010) gewährt.
Nach der Aufhebung des Programmstopps gelten neue Förderkonditionen

Die neue Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien ist in Kraft getreten.
Neue Anträge können nur nach der neuen Förderrichtlinie gestellt werden.

Nicht mehr alle bislang förderfähigen Anlagentypen werden weiter gefördert.

Für folgende Anlagen wird ab sofort keine Förderung mehr gewährt (Ausnahme: der Förderantrag ist rechtzeitig vor dem Programmstopp am 03.05.2010 beim BAFA eingegangen):

- Anlagen, die in Neubauten errichtet werden
- Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen
- Luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel

Für Wärmepumpen gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen.

Zusätzlich werden einzelne Fördersätze und Boni gekürzt.

Nach dem Programmstopp gestellte Anträge, die im Zeitraum 04.05. bis zum 11.07.2010 beim BAFA eingegangen sind, werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderfähige Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich.

Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft zu stellen. Ausnahme: Für im Zeitraum 01.11.2009 bis einschließlich 28.02.2010 in Betrieb genommene Anlagen wird ein Zeitraum von 9 Monaten gewährt.

04.05.2010

KfW-Programm Altersgerecht Umbauen - Zuschuss

Neues Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Ab dem 01. Mai 2010 kann für den altersgerechten Umbau von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen alternativ zum KfW-Darlehen "Wohnraum Modernisieren" ein Zuschuss in Anspruch genommen werden.
Der Zuschuss beträgt bei Investitionen ab 6.000 EUR 5% der Investitionskosten, max. 2500 EUR. Der Antrag wird vor Beginn der Maßnahme direkt bei der KfW gestellt.

Ab dem 01. Juli 2010 kann auch für den Erwerb von sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen ein Zuschuss beantragt werden.

28.01.2010

Vorläufiger Zusagestopp vom 14.01.2010 aufgehoben

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am gestrigen Tag zugestimmt die Mittel für die Förderprogramme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren freizugeben.
Damit können die Kredite und Zuschüsse der Programme wieder durch die KfW Bankengruppe zugesagt werden.

14.01.2010

Vorläufiger Zusagestopp in einigen Programmen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren der KfW Bankengruppe.

Da der Bundeshaushalt für 2010 derzeitig noch nicht in Kraft getreten ist, sind Zusagen der KfW derzeitig nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Anträge können aber weiterhin gestellt werden.

01.10.2009

Am 1. Oktober 2009 tritt die Änderung der
Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft.


Ziel der novellierten EnEV ist es den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 % zu senken.

Die wichtigsten Änderungen der EnEV im Überblick:

Neubauten:
  1. Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf wird um durchschnittlich 30 % verschärft.
  2. Die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle werden um durchschnittlich 15 % erhöht.
Altbauten:

  1. Bei der Modernisierung mit größeren baulichen Veränderungen an der Gebäudehülle werden die energetischen Bauteilanforderungen um durchschnittlich 30 % verschärft. Alternativ kann auch auf das 1,4fache Neubau-Niveau saniert werden.
Allgemeines:

  1. Oberste begehbare Geschossdecken müssen bis Ende 2011 eine Wärmedämmung erhalten, alternativ kann auch das Dach entsprechend gedämmt werden. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die am 01.02.2002 in dem Haus gewohnt haben, bleiben weiterhin freigestellt.
  2. Die DIN V 18599 wird als alternative Nachweismethode für Wohngebäude eingeführt.
  3. In bestimmten Gebäuden müssen ab 2020 Nachtstromspeicherheizungen außer Betrieb genommen werden, wobei diese Pflicht aus Wirtschaftlichkeitsgründen nur eingeschränkt gilt.
  4. Der Bezirksschornsteinfegermeister prüft im Rahmen der Feuerstättenschau die Einhaltung der Vorschriften für die eingebauten Heizanlagen.
  5. Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden hat der Unternehmer eine Unternehmererklärung über die Einhaltung der Vorschriften der EnEV auszuhändigen.
  6. Einführung von Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen zentrale Energieeinsparbestimmungen.
Förderprogramme der KfW Bankengruppe werden an die EnEV 2009 angepasst.

Die nächste Novelle der EnEV ist für 2012 geplant.

Seit dem 01.01.2009 gilt auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), dass Eigentümer verpflichtet beim Neubau erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung einzusetzen.
 
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